Grundbücher „online“ anfordern!
Die Grundbuchsachen für alle im Saarland gelegenen Grundstücke werden zentral bei dem Saarländischen Grundbuchamt (Amtsgericht Saarbrücken) in der Mainzer Str. 176 in 66121 Saarbrücken bearbeitet.
Grundbucheinsichtnahme:
Einsicht in das Grundbuch kann sowohl beim Saarländischen Grundbuchamt in Saarbrücken als auch bei jedem saarländischen Amtsgericht genommen werden. Einsicht in die Grundakten, in denen sich das den Eintragungen zugrundeliegende Schriftgut befindet, ist nur beim Saarländischen Grundbuchamt möglich.
Beachten Sie bitte, dass Sie sich hierbei durch gültige Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) legitimieren müssen.
Nachweis der Berechtigung zur Einsichtnahmen:
Das Grundbuch ist nicht öffentlich. Einsicht in das Grundbuch erfordert ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“, das schlüssig darzulegen ist.
Zu dieser Personengruppe mit einem berechtigten Interesse gehören u.a. der Eigentümer, dinglich Berechtigte oder Personen, die im Besitz eines Vollstreckungstitels sind.
Entsprechend kann auch durch den Berechtigten eine Vollmacht zur Einsicht erteilt werden.
Der einfache und unkomplizierte digitale Zugang zu Grundbuchauszügen und Flurkarten sind die Schwerpunkte unserer täglichen Arbeit für unsere Kunden. Bei Uns können Sie mit wenig Aufwand Ihren Grundbuchauszug, über unsere einfach zu bedienende Bestellmaske beauftragen.